Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Berlin, den 20. März 2024

Pressemitteilung 3/2024

BfDI stellt 32. Tätigkeitsbericht vor

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, hat am Mittwoch der Präsidentin des Deutschen Bundestages seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 übergeben.

 

Prof. Ulrich Kelber übergibt den 32. Tätigkeitsbericht an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas
Quelle: Deutscher Bundestag - Janine Schmitz - photothek

Der BfDI zieht insbesondere zur internationalen Kooperation ein positives Fazit:

Wir schaffen hohe Datenschutzstandards auf globaler Ebene. Diese Harmonisierung ist ein Fortschritt für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, aber eben auch für die Wirtschaft, die auf einen freien und vertrauensvollen Datenverkehr angewiesen ist. Die Expertise des BfDI dazu wird international geschätzt und intensiv nachgefragt. Prof. Ulrich Kelber

Im vergangenen Jahr zeigte sich das bereits beim Thema Künstliche Intelligenz (KI). Mit Aufkommen der ersten Anwendungen für die breite Öffentlichkeit und den Diskussionen um die KI-Verordnung der Europäischen Union wurde noch einmal deutlich, dass Künstlicher Intelligenz auch aus datenschutzrechtlicher Sicht ein Rahmen gegeben werden muss. Dazu der BfDI: Wir haben uns sowohl in der deutschen Datenschutzkonferenz als auch im Europäischen Datenschutzausschuss, der Global Privacy Assembly und im Rahmen des G7 Roundtable der Privacy-Behörden mit dem Thema KI befasst, damit wir die Chancen der Technologie nutzbarmachen können, ohne uns den Risiken auszuliefern.

Eine ähnliche Sichtweise gilt für die dringend notwendige Digitalisierung des Gesundheitswesens. Hier hat der BfDI die Regierung intensiv zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz, zum Digital-Gesetz und zum Europäischen Gesundheitsdatenraum beraten. Außerdem hat die Behörde im vergangenen Jahr bei der geplanten sogenannten Chatkontrolle, der Gesetzgebung der Nachrichtendienste und der Modernisierung des Bundespolizeigesetzes Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt.

Den 32. Tätigkeitsbericht des BfDI können Sie als PDF-Datei herunterladen oder als Druckversion bestellen.